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Leasing

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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma
Michael Benz und Helga Reinert Kommunikations- und Datentechnik GbR

 

1.Gültigkeit der Bedingungen

1.1. Für alle Rechtsgeschäfte mit uns sind die folgenden Bedingungen maßgebend. Mit Annahme der ersten Lieferung/Warenübernahme erkennt der Käufer die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

1.2. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen eines Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. 

2. Angebote/Auftragsbestätigungen

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird.

2.2. Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und Zeitschrift-Anzeigen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Käufer unzumutbare Änderung erfährt. 

3. Lieferfristen/Höhere Gewalt

3.1. Da ein großer Teil unserer Artikel aus Importen stammt, sind ausnahmslos alle angegebenen Lieferzeiten stets nur annähernd und unverbindlich.

3.2. Vereinbarte Lieferzeiten können nur bei Erfüllung der dem Käufer obliegenden Pflichten (z. B. Beibringung etwaiger Unterlagen, Leistung einer vereinbarten Anzahlung) eingehalten werden.

3.3. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers kann die Lieferfrist angemessen verlängert werden.

3.4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt haben.

3.5. Wir sind berechtigt, die Lieferungen um die Dauer einer Behinderung aufzuschieben und, wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Feuer, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, sowie Betriebs- oder Transportstörungen bei uns oder bei Vorlieferanten, sowie mangelnde Eigenbelieferung.

3.6. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen. 

4. Lieferung/Versand

4.1. Ohne bestimmte Vorschrift erfolgt der Versand nach unserem Ermessen. Alle Lieferungen gehen auf Gefahr des Käufers.

4.2. Verpackungs- und Portokosten trägt der Käufer.

4.3. Für den Fall des Verlustes oder der Beschädigung einer Sendung ist der Käufer verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen zu beschaffen, damit der Anspruch gegen die Versicherung geltend gemacht werden kann.

4.4. Eine Rücknahme von ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Die Rücksendung an uns hat in jedem Fall für uns frei und versichert zu erfolgen.

4.5. Wenn Änderungen oder Abbestellung von Sonderanfertigungen erfolgen, so sind wir berechtigt, die bereits entstandenen Kosten, sowie den entgangenen Gewinn zu berechnen. Nach Auslieferung an den Käufer können Sonderanfertigungen nicht mehr von uns zurückgenommen werden.

4.6. Alle Rücklieferungen an uns, wie z. B. Reparaturen, Wandlung von Ware etc. haben für uns frei und versichert zu erfolgen. Rücksendungen an uns per Nachnahme können nicht akzeptiert werden, da wir uns das Recht auf Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes der Ware vorbehalten.

4.7. Maßgebend für alle Lieferungen sind unsere am Liefertag geltenden Geschäfts- und Lieferbedingungen. 

5. Rechnung/Zahlung

5.1. Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, sind Rechnungsbeträge bei Übernahme der Ware rein-netto in bar zur Zahlung fällig.

5.2. Werden aufgrund getroffener Vereinbarungen Verrechnungsschecks oder Wechsel entgegengenommen, so gilt die Annahme nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt des endgültigen Zahlungseingangs.

5.3. Alle Zahlungen sind unmittelbar an uns zu leisten. Mitarbeiter sind nur mit schriftlicher Inkassovollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt.

5.4. Bei Überschreitung eines eingeräumten Zahlungszieles sind wir gehalten, auch ohne Anmahnung des Betrages, Zinsen vom fälligen Betrag in Höhe von 2,5 % über LZB Diskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung von Verzugsschäden, die diesen Zinssatz überschreiten, bleibt vorbehalten.

5.5. Wird das Zahlungsziel einer Lieferung überschritten, so werden alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig und zwar auch soweit Stundung oder Fristen im Einzelfall gewährt wurden. Bei Überschreitung von Zahlungszielen sind wir berechtigt, von weiteren Aufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten. 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Wir behalten uns ausdrücklich an allen unseren gelieferten Waren das Eigentumsrecht vor und zwar bis zur Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen. Dieser verlängerte Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch dann auf alle gelieferten Waren, wenn vom Käufer der Kaufpreis für Einzellieferungen bezahlt worden ist.

6.2. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im normalen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Eine Verpfändungs- oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung nicht gestattet.

6.3. Bei Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahmung oder Pfändung der Ware hat uns der Käufer sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen zu benachrichtigen und den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen. Die uns durch die Rechtsbeeinträchtigung entstehenden Kosten werden dem Käufer belastet.

6.4. Der Käufer tritt alle sich aus der Weiterveräußerung der Ware ergebenden Ansprüche im Vorwege an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Gleiches gilt für alle Ersatzansprüche, insbesondere aus Versicherungsverträgen wegen Verlust oder Beschädigung der Ware.

6.5. Der Käufer ist im Rahmen eines normalen, ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zum Einzug der uns abgetretenen oder von uns akzeptierten Verkaufsforderungen berechtigt. Diese Einziehungsberechtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Verkäufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt oder unsere Rechte durch irgendwelche sonstigen Vorfälle gefährdet sind. 

7. Mängel

7.1. Falschlieferungen, Mengenfehler und erkennbare Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei ordnungsgemäßer Prüfung der Ware nicht erkannt werden konnten, sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden schriftlich zu rügen.

7.2. Wir sind berechtigt, die Durchführung unserer Nachbesserung ganz oder teilweise einem unserer Vorlieferanten bzw. geeigneten Fachhändlern zu übertragen.

7.3. Bei berechtigter und begründeter Rüge sind wir, unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Käufers, zur Behebung des Mangels zur Ersatz- und Nachlieferung nach unserer Wahl berechtigt.

7.4. Im Falle des Fehlschlagens von Nachbesserung, Ersatz- oder Nachlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.

7.5. Eine Ersatzlieferung wird nicht gewährt bei Mängeln, die auf unsachgemäße Bedienung oder Behandlung, unterlassene oder unsachgemäße Wartung, Transportschäden oder ungewöhnliche Einflüsse zurückzuführen sind. Eine Ersatzleistung wird ebenfalls ausgeschlossen, wenn Reparaturen oder Veränderungen von nicht ausdrücklich dazu autorisierter Stelle an der gelieferten Ware vorgenommen werden oder Teile oder Geräte eingebaut bzw. angeschlossen werden, die von uns nicht zugelassen sind. 

8. Gewährleistung

8.1. Die Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen.

8.2. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Verkäufer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.

8.3. Bei Kauf einer gebrauchten Sache verjähren die Ansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware. Ist der Kunde Vollkaufmann und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware. 

9. Schadensersatzansprüche

9.1. Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, Vorzuges des Käufers, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, sowie aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Firma.

9.2. Soweit wir aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens unserer Organe zum Schadenersatz verpflichtet sind, beschränkt sich der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der zum Zeitpunkt des Vortragsabschlusses vorhersehbar war.

9.3. Es obliegt dem Kunden, für die Sicherung seiner Daten zu sorgen. Für jeglichen Datenverlust des Kunden auf bei uns gekauften Speichermedien (z.B. Computer, Festplatten, Speichermedien etc.) haftet der Verkäufer nicht. 

10. Abtretungsgebot

Die Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

 11. Nichtigkeitsklausel

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

 12. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch über das Entstehen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses, insbesondere auch für die Ansprüche aus Wechseln und Schecks, ist Köln.

 

Köln, 28. 4. 2008